Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftstätigkeiten der Firma Dahl GmbH.
1.2. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Firma Dahl GmbH, A-5121 Tarsdorf, Hörndl 10.
2. Zustandekommen eines Vertrages
2.1. Alle Angebote sind freibleibend. Weiters behält sich die Firma Dahl GmbH Preis- bzw. Produktänderungen ohne vorherige Ankündigung vor.
2.2. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Dahl GmbH kommt erst durch einen Auftrag und dessen Annahme durch die Firma Dahl GmbH zustande.
2.3. Die Firma Dahl GmbH behält sich vor, die Eignung von Personen, Kunden bzw. die Qualifizierung an der Teilnahme an Seminaren, Kursen und an der Ausbildung zu bestimmen und allenfalls im Falle fehlender Einigung keinen Vertrag abzuschließen. Dies gilt auch für eine laufende Ausbildung. Ebenso gilt dies auch während Seminaren oder Kursen.
2.4. Die Firma Dahl GmbH erstellt eine Beratungsinfo als Angebot bzw. als Auftragsgrundlage. Die Beratungsinfo wird beim unverbindlichen Erstgespräch erstellt und übergeben. Sie gilt als Auftragsbestätigung bei mündlicher Erteilung des Auftrages. Hier werden Name, Anschrift, Kontaktdaten, Daten – Namen, Auftragsobjekt, grundsätzlicher Beratungsumfang, Kosten und Zahlungsmodalitäten, Zeitraum und gegebenenfalls zusätzliche Infos aufgenommen und erfasst. Bei Firmen wird gegebenenfalls ein Angebot in Abstimmung mit dem Kunden bzw. auf das Auftragsobjekt schriftlich erstellt.
3. Auftrag und Auftragsabwicklung
3.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Durchführung des Auftrags nach der geschäftsüblichen Methode der Firma Dahl Bianka.
3.2. Termine und Fristen der Firma Dahl Bianka sind unverbindlich. Dahl Bianka ist bemüht, den Auftrag der Situation entsprechend so zügig wie möglich durchzuführen.
3.3. Nimmt der Kunde während der Auftragsabwicklung die Auftragstätigkeit der Firma Dahl Bianka nicht an, bzw. bricht den Auftrag ab, so kann die Firma Dahl Bianka die Auftragssumme dennoch in Rechnung stellen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Die Firma Dahl Bianka behält sich das geistige Eigentum und alle Rechte (Urheberrecht, Verwertungsrechte u.a.) der jeweiligen Geschäftstätigkeit vor, insbesondere an Unterlagen, Skripten und Kursunterlagen sowie schriftlichen Beratungsunterlagen und allen elektronisch gespeicherten Daten, es sei denn, die Nutzung durch den Kunden oder die Übertragung einzelner Rechte an den
Kunden ist ausdrücklicher Vertragsgegenstand. 4.2. Die geschäftsüblichen Tätigkeiten der Firma Dahl Bianka werden für jeden Kunden individuell bzw. spezifisch angewendet, woraus sich auch der Umfang der entsprechenden Leistung ergibt.
5. Zahlung
5.1. Alle Zahlungen durch den Kunden sind mit Erhalt der Rechnung fällig.
5.2. Grundsätzlich gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tage netto.
5.3. Bei Kursen und Seminaren ist die Zahlung jeweils vor Kurs- bzw. Seminarbeginn fällig, widrigenfalls eine Kurs- bzw. Seminarteilnahme nicht erfolgen kann.
5 4. Die Auftragssumme wird grundsätzlich auf einmal in Rechnung gestellt.
5.5. Dahl Bianka behält sich vor, die Zahlungsmodalitäten zu ändern, auch auftragsspezifisch.
6. Aufrechnung
6.1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt sind.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
7.2. Bei anderweitiger Anwendung, Verwendung oder Interpretationen von Leistungen, des Know-How’s, des geistigen Eigentums, der Skripten oder Unterlagen der Firma Dahl Bianka, können keine Gewährleistungs- oder Haftungsanprüche geltend gemacht werden.
7.3. Haftung bei Teilnahme an Vortrags-, Seminar- oder Kursveranstaltungen: Die Verantwortung für sein Verhalten trägt jeder Teilnehmer selbst. Ansprüche an den Veranstalter sowie an den Kurs- bzw. Seminarleiter sind ausgeschlossen.
7.4. Kommt es vor oder während eines Seminars, Kurses oder Ausbildung zu einem Ausschluss einer Person bzw. Kunden, kann dieser daraus keine Ansprüche, etwa auf gesamte oder anteilige Rückzahlung der bezahlten Kurskosten sowie zusätzliche Kosten bzw. Folgekosten, geltend machen.
7.5. Kunden, die Seminare oder Vorträge besuchen, bzw. an der Ausbildung teilnehmen, handeln vollständig eigenverantwortlich. Es können keine Ansprüche aus deren Arbeit, Umsetzung, Anwendung und Verwendung des Vortrags-, Seminar- und Ausbildungsgegenstandes und Vortrags-, Seminar- und Ausbildungsinhaltes erhoben werden. Dies gilt auch bei praktischen und theoretischen Übungen. Ebenso gilt dies auch bei beruflicher oder geschäftsmäßiger bzw. gewerbsmäßiger Arbeit, Anwendung, Verwendung und Umsetzung. Mit der Anmeldung akzeptiert der Kunde vollinhaltlich diese Anmelde- und Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Dahl Bianka.
7.6. Bei den Leistungen der Firma Dahl Bianka handelt es sich um eine beratende Funktion. Der Kunde setzt die Dienstleistungen freiwillig um. Grundsätzlich obliegt dem Kunden die Umsetzung des jeweiligen Vertragsgegenstandes bzw. der Leistung, und somit auch die vollständige Verantwortung dafür. Da die Firma Dahl Bianka keinen Einfluß auf das Verhalten und auf die Eigeninitiative des Kunden nehmen kann, haftet die Firma Dahl Bianka auch nicht für die Umsetzung, sondern nur für die ordnungsgemäße Beratung.
7.7. Die Firma Dahl Bianka haftet für Sach- und Vermögensschäden, welche nicht dem Vertragsgegenstand entsprechen, nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.
7.8. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
8. Widerrufsrecht
8.1. Der Kunde kann seine Bestellung bis zum Beginn der Ausführung des Auftrags widerrufen.
8.2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht mehr, wenn mit Vorbereitungsarbeiten bzw. -leistungen zur Auftragserfüllung seitens der Firma Dahl Bianka bereits begonnen wurde.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB’s unwirksam sein, so zieht es nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch eine einschlägige gesetzliche Regelung oder eine solche Regelung ersetzt, die den Parteiwillen möglichst nahe kommt.
9.2. Für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis und alle daraus folgenden Fragen wird die österreichische Zuständigkeit vereinbart.
9.3. Erfüllungsort ist A-5121 Tarsdorf, Gerichtsstand ist das für A-4600 Wels sachlich in Betracht kommende Gericht.
9.4. Es gilt österreichisches Recht.